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710 NLV CH-LU

§ 10 Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) - Begriff der Pflege

Pflege und Beiträge - ...
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§ 10 NLV · Begriff der Pflege

1. Als Pflege gilt die Bewirtschaftung von Naturschutzflächen, wenn der Aufwand den Ertrag erheblich übersteigt.

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