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709a NLG CH-LU

§ 56 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 56 NLG · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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