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709a NLG CH-LU

§ 54 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG) - Gesetzesänderungen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 54 NLG · Gesetzesänderungen

1. Das Gesetz über die Bewirtschaftungsbeiträge für landwirtschaftlich genutzte Steillagen und das Planungs- und Baugesetz werden gemäss Anhang geändert.

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