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705 CH-LU

§ 35 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 35 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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