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CH-LU
§ 24 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes - Deponien, Auffüllungen
Gebühren im Zusammenhang mit Materialentnahmen und Auffüllungen
§ 24 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes · Deponien, Auffüllungen
1. Die Gebühr für die Erteilung einer Bewilligung zum Betreiben einer Deponie oder zum Auffüllen einer Materialentnahmestelle sowie die entsprechenden Kontrollen wird nach Aufwand erhoben.