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705 CH-LU

§ 23 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes - Materialentnahmen

Gebühren im Zusammenhang mit Materialentnahmen und Auffüllungen
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§ 23 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes · Materialentnahmen

1. Die Gebühr für die Bewilligung zur Entnahme von Kies, Sand und anderem Material wird nach Aufwand erhoben.

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