705
CH-LU
§ 23 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes - Materialentnahmen
Gebühren im Zusammenhang mit Materialentnahmen und Auffüllungen
§ 23 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes · Materialentnahmen
1. Die Gebühr für die Bewilligung zur Entnahme von Kies, Sand und anderem Material wird nach Aufwand erhoben.