§ 22 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes
§ 22 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes
1. Für die Genehmigung eines generellen Entwässerungsplans (GEP) einer Gemeinde werden entsprechend der entwässerten Fläche eine Grundgebühr und zusätzlich eine Gebühr pro Hektare der GEP-Fläche erhoben
GEP: 1-99 ha
Grundgebühr: Fr. 750.-
zusätzlich: Fr. 32.50 pro ha
GEP: 100-299 ha
Grundgebühr: Fr. 3 250.-
zusätzlich: Fr. 7.50 pro ha
GEP: mehr als 299 ha
Grundgebühr: Fr. 5 050.-
zusätzlich: Fr. 1.50 pro ha
2. Für die Genehmigung eines GEP einer Region werden entsprechend der entwässerten Fläche eine Grundgebühr und zusätzlich eine Gebühr pro Hektare der GEP-Fläche erhoben
GEP: 1-299 ha
Grundgebühr: Fr. 750.-
zusätzlich: Fr. 7.50 pro ha
GEP: mehr als 299 ha
Grundgebühr: Fr. 2 550.-
zusätzlich: Fr. 1.50 pro ha
3. Für die Genehmigung der Änderung eines genehmigten GEP wird eine Gebühr nach Aufwand erhoben.