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705 CH-LU

§ 22 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes

Gebühren für die Genehmigung des generellen Entwässerungsplans
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§ 22 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes

1. Für die Genehmigung eines generellen Entwässerungsplans (GEP) einer Gemeinde werden entsprechend der entwässerten Fläche eine Grundgebühr und zusätzlich eine Gebühr pro Hektare der GEP-Fläche erhoben

GEP: 1-99 ha

Grundgebühr: Fr. 750.-

zusätzlich: Fr. 32.50 pro ha

GEP: 100-299 ha

Grundgebühr: Fr. 3 250.-

zusätzlich: Fr. 7.50 pro ha

GEP: mehr als 299 ha

Grundgebühr: Fr. 5 050.-

zusätzlich: Fr. 1.50 pro ha

2. Für die Genehmigung eines GEP einer Region werden entsprechend der entwässerten Fläche eine Grundgebühr und zusätzlich eine Gebühr pro Hektare der GEP-Fläche erhoben

GEP: 1-299 ha

Grundgebühr: Fr. 750.-

zusätzlich: Fr. 7.50 pro ha

GEP: mehr als 299 ha

Grundgebühr: Fr. 2 550.-

zusätzlich: Fr. 1.50 pro ha

3. Für die Genehmigung der Änderung eines genehmigten GEP wird eine Gebühr nach Aufwand erhoben.

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