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705 CH-LU

§ 19 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes - Mahngebühren

Gebühren im Zusammenhang mit Anlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten
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§ 19 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes · Mahngebühren

1. Für Mahnungen und Verfügungen zu ausstehenden Tankrevisionen, Gerätefunktionskontrollen, Anpassungen von Tankanlagen sowie Gesuchseingaben werden die folgenden Gebühren erhoben

a. Erinnerung: gebührenfrei

b. Mahnung: Fr. 160.-

c. Anordnung mit Verfügung: Fr. 270.-

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