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CH-LU
§ 19 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes - Mahngebühren
Gebühren im Zusammenhang mit Anlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten
§ 19 Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes · Mahngebühren
1. Für Mahnungen und Verfügungen zu ausstehenden Tankrevisionen, Gerätefunktionskontrollen, Anpassungen von Tankanlagen sowie Gesuchseingaben werden die folgenden Gebühren erhoben
a. Erinnerung: gebührenfrei
b. Mahnung: Fr. 160.-
c. Anordnung mit Verfügung: Fr. 270.-