703a
CH-LU
§ 1 Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft - Zweck
§ 1 Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft · Zweck
1. Die Verordnung bezweckt, die Belastung des Sempachersees und des Baldeggersees sowie des luzernischen Teils des Hallwilersees durch Phosphor aus der Landwirtschaft zu vermindern.
2. Die mittlere Phosphorkonzentration soll im Sempacher- und im Baldeggersee weniger als 15 mg/m³ und im Hallwilersee weniger als 10 mg/m³ betragen.