Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
702 EGGSCHG CH-LU

§ 43 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (EGGSchG) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (44 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 43 EGGSchG · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Einführungsgesetz zum eidgenössischen Gewässerschutzgesetz vom 14. Mai 1974 wird aufgehoben.

← § 42 EGGSchG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (EGGSchG) § 44 EGGSchG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →