Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
701a CH-LU

§ 1 Smog-Verordnung - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Smog-Verordnung · Zweck

1. Die Verordnung stellt sicher, dass kurzfristig anzuordnende, temporär wirksame Massnahmen zur Bekämpfung von hohen Luftschadstoffbelastungen infolge austauscharmer Wetterlagen, soweit angebracht, zeitlich und inhaltlich übereinstimmend mit Anordnungen in den Kantonen der Zentralschweiz sowie in den Kantonen Zürich, Aargau, Solothurn, Bern, Basel-Landschaft und Basel-Stadt ergriffen und umgesetzt werden.

Zweck § 2 Smog-Verordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →