701
OPEnvOPAmbUSVOSPE
CH-LU
§ 8 Umweltschutzverordnung (USV) - Stückholzkessel
Luftreinhaltung - Massnahmen im Baubewilligungsverfahren
§ 8 USV · Stückholzkessel
1. Stückholzkessel müssen die Bestimmungen der LRV einhalten und dem Stand der Technik entsprechen. Der Nachweis dafür kann durch eine Bestätigung der Schweizerischen Vereinigung für Holzenergie erbracht werden.