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§ 8 Umweltschutzverordnung (USV) - Stückholzkessel

Luftreinhaltung - Massnahmen im Baubewilligungsverfahren
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§ 8 USV · Stückholzkessel

1. Stückholzkessel müssen die Bestimmungen der LRV einhalten und dem Stand der Technik entsprechen. Der Nachweis dafür kann durch eine Bestätigung der Schweizerischen Vereinigung für Holzenergie erbracht werden.

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