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§ 35 Umweltschutzverordnung (USV) - Zuständigkeit der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz

Umweltgefährdende Stoffe
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§ 35 USV · Zuständigkeit der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz

1. Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz vollzieht die Bestimmungen nach der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) vom 18. Mai 2005.

2. ...

3. Sie erteilt die Bewilligung zur Anwendung von Mitteln zum Schutz von Pflanzen vor Nagetieren (Rodentizide).

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