Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
701 OPEnvOPAmbUSVOSPE CH-LU

§ 17 Umweltschutzverordnung (USV) - Lenkungsabgaben

Luftreinhaltung - Massnahmen zur Begrenzung der Luftverunreinigung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (58 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 USV · Lenkungsabgaben

1. Die Dienststelle Umwelt und Energie vollzieht die Bestimmungen nach der eidgenössischen Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) vom 12. November 1997.

← § 16 USV Umweltschutzverordnung (USV) - Kantonale Umweltschutzfachstelle § 17a USV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →