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700 EGUSG CH-LU

§ 50 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EGUSG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 50 EGUSG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EGUSG) vom 6. März 1989 wird aufgehoben.

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