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700 EGUSG CH-LU

§ 35 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EGUSG)

Umweltgefährdende Stoffe und Organismen
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§ 35 EGUSG

1. Der Regierungsrat regelt den Vollzug im Bereich der umweltgefährdenden Stoffe.

2. Er regelt die notwendige Organisation und den Vollzug im Bereich der umweltgefährdenden Organismen. Er kann eine beratende Kommission einsetzen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

V 07 280 · lu (Art. 35 RPG)
Zoning Revision Upheld Despite Odor Concerns Near Pig Farm
, wie dies zu geschehen hat, tragen, wie erwähnt, primär die Kantone (Waldmann/ Hänni, a.a.O., N 23 zu Art. 2 RPG mit Verweis auf Art. 35 RPG). Der Kanton Luzern hat diese Planungspflicht - nicht interessierende Ausnahmen vorbehalten - grundsätzlich an die Gemeinden dele
RRE Nr 1851 · lu (Art. 35 Abs. 1b RPG)
Municipal Zoning Reclassification Based on Current Circumstances
an Dorf erstmals seit der Geltung der genannten Erlasse überarbeitet. Dazu waren die Kantone und die Gemeinden schon aufgrund von Art. 35 Abs. 1b RPG verpflichtet, wonach sie spätestens innert acht Jahren seit Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes einen den verfassungsrechtlich