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§ 6 Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates - Auszahlung

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§ 6 Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates · Auszahlung

1. Die Auszahlung der Sitzungsgelder, der Reisespesen und der pauschalen Entschädigungen erfolgt quartalsweise.

2. Sofern die Fraktionen einen Parteibeitrag auf den Entschädigungen ihrer Mitglieder erheben, können sie vorsehen, dass die Staatskanzlei diesen Beitrag direkt an die Fraktion auszahlt.

3. Die Fraktionsentschädigungen werden jährlichen ausbezahlt.

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