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CH-LU
§ 4 Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates - Fraktionsentschädigung
§ 4 Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates · Fraktionsentschädigung
1. Jede Fraktion erhält jährlich einen Grundbeitrag von 20 000 Franken sowie einen Zusatzbeitrag von 1000 Franken pro Mitglied. Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten einen jährlichen Beitrag von 1000 Franken.