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§ 3 Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates - Reisespesenvergütung
§ 3 Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates · Reisespesenvergütung
1. Die Ratsmitglieder erhalten pro Sitzungstag eine pauschale Reisespesenvergütung für die Fahrt vom Wohnort nach Luzern und zurück. Die Höhe richtet sich nach der Wegdistanz und beträgt 70 Rappen pro Kilometer.
2. Für die digitale Teilnahme an Sitzungen aus der Ferne werden keine Reisespesen vergütet.