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§ 29 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 29 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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