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CH-LU
§ 4 Verordnung über die Entschädigung im Steuerwesen - Provision für die Veranlagung und das Inkasso weiterer Steuern
Entschädigung des Staates an die Einwohnergemeinden
§ 4 Verordnung über die Entschädigung im Steuerwesen · Provision für die Veranlagung und das Inkasso weiterer Steuern
1. Der Kanton vergütet den Einwohnergemeinden die Veranlagung und das Inkasso
a. * ...
b. der Personalsteuer,
c. * ...
d. der Handänderungssteuer,
e. der Grundstückgewinnsteuer
2. ...