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688 CH-LU

§ 4 Verordnung über die Entschädigung im Steuerwesen - Provision für die Veranlagung und das Inkasso weiterer Steuern

Entschädigung des Staates an die Einwohnergemeinden
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§ 4 Verordnung über die Entschädigung im Steuerwesen · Provision für die Veranlagung und das Inkasso weiterer Steuern

1. Der Kanton vergütet den Einwohnergemeinden die Veranlagung und das Inkasso

a. * ...

b. der Personalsteuer,

c. * ...

d. der Handänderungssteuer,

e. der Grundstückgewinnsteuer

2. ...

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