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CH-LU
§ 12 Verordnung über die Entschädigung im Steuerwesen - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 12 Verordnung über die Entschädigung im Steuerwesen · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.