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688 CH-LU

§ 12 Verordnung über die Entschädigung im Steuerwesen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 12 Verordnung über die Entschädigung im Steuerwesen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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