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§ 8 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden - Gebühren und Auslagen der Teilungsbehörde

Gebühren
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§ 8 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden · Gebühren und Auslagen der Teilungsbehörde

1. Es werden folgende Gebühren bezogen

1.* Aufbewahrung Verfügungen von Todes wegen und Eheverträge: Grundgebühr pro Dokument: Fr. 100.- zuzüglich Zeitaufwand für Registrierung, Herausgabe, Auswechseln, Einlage Ergänzungen

2. Aufnahme, Prüfung und Auflage von Sicherungsinventar, Steuerinventar und öffentlichem Inventar: nach Zeitaufwand

a.* ...

b. Kopien: gemäss § 4 Ziffer 4

3. Entgegennahme und Aufbewahrung von Erbschaftsguthaben, davon 1 ‰, mindestens Fr. 60.-, höchstens Fr. 600.-

4. Erbenverzeichnis: nach Zeitaufwand

a.* ...

b. Kopien: gemäss § 4 Ziffer 4

5.* Anzeigen, Mitteilungen an die Erbinnen und Erben, Vermächtnisnehmerinnen und -nehmer: nach Zeitaufwand zuzüglich Portokosten; Kopien der Mitteilung: gemäss § 4 Ziffer 4

6. Erbverhandlung: nach Zeitaufwand

a.* ...

b. Kopien des Protokolls: gemäss § 4 Ziffer 4

7.* Eröffnung von letztwilligen Verfügungen: nach Zeitaufwand

a.* ...

b.* ...

c. Kopien: gemäss § 4 Ziffer 4

8. Erstellung und Auflage Teilungsplan: nach Zeitaufwand

a.* ...

b. Kopien: gemäss § 4 Ziffer 4

9.* Schuldenzahlung: nach Zeitaufwand

10.* Zustimmung zum Teilungsplan, pro Erbe und Erbin: Fr. 13.-

11.* Aushändigung von Erbteilen oder Vermächtnissen: je Fr. 19.-, zuzüglich Auslagen

12. Anstelle der Gebühren gemäss den Ziffern 8-11 kann bei Teilungen eine Gebühr von 1 bis 4 Prozent des teilbaren Nachlassvermögens erhoben werden. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitaufwand und der Höhe des Nachlasses.

13.* Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und Bescheinigung für Willensvollstreckerinnen und -vollstrecker gemäss Artikel 517f. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

a.* Gebührenrahmen: Fr. 63.- bis Fr. 500.-; bei sehr komplexen Fällen nach Zeitaufwand

b.* ...

c. Kopien: gemäss § 4 Ziffer 4

14. Führen des Verfahrensprotokolls: nach Zeitaufwand

15. Archivierung der Erbschaftsakten: nach Zeitaufwand

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