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687 CH-LU

§ 6 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden - Gebühren im Zivilstandswesen

Gebühren
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§ 6 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden · Gebühren im Zivilstandswesen

1. Bestattungsbewilligung / Kremationsbewilligung: Fr. 25.-

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