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CH-LU
§ 5 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden - Gebühren im Niederlassungswesen
Gebühren
§ 5 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden · Gebühren im Niederlassungswesen
1. Es werden folgende Gebühren bezogen
1. * Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, für Familie oder Einzelperson: Fr. 40.-; die Abmeldung ist unentgeltlich
2. * Aufforderung zur Abgabe, Erneuerung oder Vorweisung von Schriften, zur Anmeldung oder zur Meldung eines Adresswechsels, je Fr. 24.-
3. * Ausstellung eines Interimsausweises, inbegriffen Kontrolle: Fr. 24.-; Erneuerung Interimsausweis: Fr. 13.-
4. * Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung: Fr. 13.-
5. * Versenden nicht abgeholter Ausweisschriften an den Inhaber oder die Inhaberin: Fr. 24.-