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687 CH-LU

§ 13 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 13 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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