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CH-LU
§ 13 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 13 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.