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CH-LU
§ 1 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden - Inhalt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden · Inhalt
1. Die Verordnung regelt die Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen der Einwohner-, der Korporations- und der Kirchgemeinden. Sonderregelungen bleiben vorbehalten.
2. Sie regelt auch die Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.