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CH-LU
§ 8b Verordnung über den Gebührenbezug der Luzerner Polizei - Gebühr für Ausweisverlustmeldungen
§ 8b Verordnung über den Gebührenbezug der Luzerner Polizei · Gebühr für Ausweisverlustmeldungen
1. Die Gebühr für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Meldungen über den Verlust von Pässen und anderen Ausweisen gemäss Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 22. Juni 2001 beträgt 20 Franken. Die Gebühr wird bei der Ausstellung des neuen Ausweises erhoben.