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682 CH-LU

§ 1 Verordnung über den Gebührenbezug der Luzerner Polizei - Geltungsbereich

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§ 1 Verordnung über den Gebührenbezug der Luzerner Polizei · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Erhebung der Gebühren und Auslagen für die Tätigkeiten der Luzerner Polizei.

2. Die Gebühren fallen unabhängig vom Ausgang des Geschäfts an.

3. Auf allen Gebührenrechnungen für Leistungen mit nicht hoheitlichem Charakter wird die Mehrwertsteuer gemäss Bundesrecht erhoben.

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