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681 CH-LU

§ 7 Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 7 Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Durch diesen Gebührentarif werden alle widersprechenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere die Verordnung über die Gebühren der Staatsverwaltung (Gebührentarif) vom 23. August 1965.

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