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681 CH-LU

§ 5b Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung - Inkassogebühren

Besondere Gebührenregelungen
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§ 5b Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung · Inkassogebühren

1. Bei überdurchschnittlichem Aufwand im Mahnungs- und Inkassowesen können folgende Gebühren erhoben werden

1. * Mahnspesen ab zweiter Mahnung, pro Mahnung: Fr. 12.-

2. * Bei Teilzahlungen: Bearbeitungszuschlag pro Ratenzahlung: Fr. 6.-

3. * Betreibungsspesen: Fr. 11.-

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