Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
681 CH-LU

§ 5a Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung - Minimal- und Maximalansätze

Besondere Gebührenregelungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5a Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung · Minimal- und Maximalansätze

1. Ist für eine Gebühr in diesem Tarif ein Minimal- und Maximalansatz festgelegt, so bemisst sie sich nach dem Zeit- und Arbeitsaufwand der Behörde, der Wichtigkeit und Schwierigkeit der Sache sowie nach dem Streitwert oder den sonstigen Interessen der Parteien beziehungsweise der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller an der Beurteilung der Angelegenheit.

← § 5 Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung Gebührenansätze § 5b Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →