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681 CH-LU

§ 5 Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung - Vorbehalt

Besondere Gebührenregelungen
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§ 5 Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung · Vorbehalt

1. Besondere Gebührenregelungen für einzelne Bereiche der Staatsverwaltung werden vorbehalten.

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