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§ 3 Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung - Gebührenansätze

Staatsarchiv
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§ 3 Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung · Gebührenansätze

1. Das Staatsarchiv bezieht folgende Gebühren

1. * Nachschlagen in Protokollen oder Akten, nach Zeitaufwand, pro Stunde Fr. 63.- bis Fr. 185.-

2. * Transkriptionen, Abschriften, Auszüge, nach Zeitaufwand, pro Stunde Fr. 63.- bis Fr. 185.-

3. * Herstellen von Fotokopien und Scans

a. * Fotokopien von Archivunterlagen, Lieferformat Papier, s/w, pro Kopie Fr. 2.10

b. * Scans von Archivunterlagen, Lieferformat Datei, pro Scan Fr. 2.10

c. * Auszüge aus Dossiers der Gebäudeversicherung, pro Dossier, inklusive Versand Fr. 50.-

4. * Fotokopien aus Bibliotheksbüchern durch Benutzerinnen und Benutzer, pro Kopie Fr. -.20

a. * ...

b. * ...

5. * ...

6. * Rückvergrösserung ab Mikrofilm (Fotonegativ)

a. * bei Herstellung durch Benutzer oder Benutzerin, pro Kopie Fr. -.60

b. * bei Herstellung durch das Staatsarchiv: zusätzliche Gebühr nach Aufwand, mindestens Fr. 11.-

7. * Fotoaufnahmen digital, pro Aufnahme inklusive Grundbearbeitung Fr. 40.-

8. * ...

8bis. * Archivführungen für Gruppen bis maximal 20 Personen, Dauer 1,5 Std. Fr. 150.-

9. * Bearbeitungsgebühren für

a. Versand (per Mail oder per Post) bei Barzahlung: effektive Kosten, mindestens Fr. 5.-

b. Versand (per Mail oder Post) mit Rechnungsstellung: effektive Kosten, mindestens Fr. 25.-

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