§ 1 Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung - Gebührenansätze
§ 1 Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung · Gebührenansätze
1. Die Gebühren für Entscheide des Regierungsrates sowie für Entscheide und Verrichtungen der Staatskanzlei betragen
1. * Spruchgebühr für einen Entscheid des Regierungsrates oder der Staatskanzlei: Fr. 300.- bis Fr. 25 000.-. Bei grossen wirtschaftlichen Interessen der Parteien kann die Spruchgebühr angemessen erhöht werden, jedoch höchstens auf Fr. 50 000.-.
2. * ...
3. Erstellen einer Kopie
a. * für das erstmalige Kopieren des Originals, je Seite: Fr. 2.50
b. * für die weiteren Kopien, je Seite: Fr. -.50
4. * ...
5. * ...
6. * ...
7. * ...
8. * Schriftliche Auskunftserteilung und Stellungnahmen mit erheblichem Aufwand, wenn die anfragende Person ein wirtschaftliches Interesse an der Auskunft hat, nach Zeitaufwand, pro Stunde: Fr. 85.- bis Fr. 275.-
8bis. * Zugang zu amtlichen Informationen gemäss Öffentlichkeitsprinzip, nach Zeitaufwand von mehr als einer Stunde, pro Stunde: Fr. 85.- bis Fr. 275.-
9. * ...