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680 GebG CH-LU

§ 5 Gebührengesetz (GebG) - Benützungsgebühren

Geltungsbereich und Begriffe
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§ 5 GebG · Benützungsgebühren

1. Benützungsgebühren sind Gebühren, die für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen geschuldet werden, wenn sie den Gemeingebrauch übersteigt. Darunter fallen namentlich Gebühren für die Sondernutzung von Strassen und Gewässern, die Benützung von Gebäuden und Einrichtungen, Schulgelder, Spitaltaxen, Gebühren für Wasser, Gas, Abfallentsorgung und dergleichen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (8)

BGE 100 IB 176 (Art. 5 Abs. 2 AlkG)
Distillery Permit Relocation Denial Based on Regional Capacity Limits
t- und Kartoffelbaues ermöglichen, soweit diese Rohstoffe nicht anders zweckmässig verwendet werden können (Art. 32bis Abs. 3 BV, Art. 5 Abs. 2 AlkG). Demgemäss sieht Art. 5 AlkG in Abs. 1 vor, dass Brennereikonzessionen erteilt werden, soweit dies den wirtschaftlichen Bedürfni
BGE 94 I 501 (Art. 5 AlkG)
Architect Denied Commercial Distiller's License Renewal Based on Economic Needs Standard
I 501 S. 504 des Beschwerdeführers verweigert hat, ist sie nach Art. 6 Abs. 4 AlkG zulässig. Es ist darauf einzutreten. 2. Art. 5 AlkG ordnet die Voraussetzungen der Erteilung gewerblicher Brennereikonzessionen. Nach Abs. 4 muss die ordnungsgemässe Führung des Bet
A-993/2025 (art. 5 al. 1 LAlc)
Farmer's Tax-Exempt Spirit Declaration Failure Upheld
al. 1 et 15 al. 1 LAlc). 3.4 Les concessions sont accordées dans la mesure où les nécessités économiques du pays le justifient (art. 5 al. 1 LAlc). Une distinction est faite entre les distilleries professionnelles (art. 4 ss LAlc) – dont font partie les distilleries à façon
A-3346/2020 (Art. 5 Abs. 1 AlkG)
Distillery Loses Licenses Over Tax and Operational Failures
en für Gewerbebrennereien werden (auf Gesuch hin) er- teilt, soweit dies den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspricht (Art. 5 Abs. 1 AlkG und Art. 6 Abs. 1 AlkG; vgl. zu «wirtschaftlichen Bedürf- nissen des Landes»: Urteile des BVGer A-4911/2021 vom 1. März 2022 E. 4
A-4911/2021 (Art. 5 Abs. 1 AlkG)
Contract Distillery License Denial Upheld Due to Lack of Economic Need
nn das BAZG die Konzession nach Anhörung des Inhabers vor Ablauf der Konzes- sionsdauer entziehen (Art. 6 Abs. 3 AlkG). 4.4 Nach Art. 5 Abs. 1 AlkG sollen Brennereikonzessionen erteilt werden, soweit dies den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspricht. Hin- sichtlich
A-2452/2021 (Art. 5 Abs. 1 AlkG)
Taxpayer's Farmer Status Revoked for Failure to File Declaration
. 2.4.1 Konzessionen für Gewerbebrennereien werden erteilt, soweit dies den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspricht (Art. 5 Abs. 1 AlkG). Gewerbebrenner, deren Jahresproduktion 200 Liter reinen Alkohol nicht übersteigt, werden als Kleinproduzenten bezeichnet (Art.
A-2514/2021 (Art. 5 Abs. 1 AlkG)
Taxpayer Denied House Distiller Status Due to Unsubmitted Declarations
. 3.4.1 Konzessionen für Gewerbebrennereien werden erteilt, soweit dies den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspricht (Art. 5 Abs. 1 AlkG). Gewerbebrenner, deren Jahresproduktion 200 Liter reinen Alkohol nicht übersteigt, werden als Kleinproduzenten bezeichnet (Art.
A-335/2015 (Art. 5 Abs. 1 AlkG)
Researcher Denied Distillery Permit Due to Lack of Legal Basis and Commercial Requirements
onskatego- rien eingegangen: 3.2.1 In Bezug auf die Gewerbebrennereikonzessionen ist zunächst fest- zuhalten, dass solche gemäss Art. 5 Abs. 1 AlkG nur erteilt werden sollen, soweit dies den "wirtschaftlichen Bedürfnissen" des Landes entspricht. Hin- sichtlich der Bedürfnisfra