680
GebG
CH-LU
§ 24 Gebührengesetz (GebG) - Gebührenforderung
Gebührenerhebung
§ 24 GebG · Gebührenforderung
1. Die Gebühren fallen dem Gemeinwesen zu.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
BGE 80 I 101 (Art. 24 AlkG)
Potato Storage Compensation Dispute Against Swiss Confederation
tragen hat und entsprechende Anpassungen erfordert (BGE 78 I 94, Erw. 2). Hier hat man es mit Leistungen zu tun, die gestützt auf Art. 24 AlkG gewährt werden. Art. 24 AlkG enthält nach Wortlaut und Inhalt im wesentlichen eine Subventionsordnung zur Förderung brennloser V