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680 GebG CH-LU

§ 15 Gebührengesetz (GebG) - Grundsatz der Erhebung

Gebührenerhebung
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§ 15 GebG · Grundsatz der Erhebung

1. Kantonale und kommunale Behörden erheben für ihre Amtshandlungen sowie für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Gebühren und lassen sich ihre Auslagen zurückerstatten.

2. Kantonale und kommunale Behörden belasten sich in der Regel nicht gegenseitig mit Gebühren.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

A-1745/2025 (Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 AlkG)
Taxpayer's Spirits Tax Assessment Upheld Due to Failure to File Declaration
brauchsbekämpfung. Um eine sol- che zu gewährleisten, stehen die konzessionspflichtigen Brennereien unter der Kontrolle des BAZG (Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 AlkG; vgl. Urteile des BVGer A-4911/2021 vom 1. März 2022 E. 4.2, A-2514/2021 vom 2. Februar 2022 E. 3.3). 2.4 Das geltende Alkoholge
A-2452/2021 (Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 AlkG)
Taxpayer's Farmer Status Revoked for Failure to File Declaration
sbrauchsbekämpfung. Um eine sol- che zu gewährleisten, stehen die konzessionspflichtigen Brennereien unter der Kontrolle der EZV (Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 AlkG; zum Ganzen: Urteil des BVGer A-335/2015 vom 2. Oktober 2015 E. 2.4). 2.4 Das geltende Alkoholgesetz unterscheidet zwischen «Gew
A-2514/2021 (Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 AlkG)
Taxpayer Denied House Distiller Status Due to Unsubmitted Declarations
sbrauchsbekämpfung. Um eine sol- che zu gewährleisten, stehen die konzessionspflichtigen Brennereien unter der Kontrolle der EZV (Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 AlkG; zum Ganzen: Urteil des BVGer A-335/2015 vom 2. Oktober 2015 E. 2.4). 3.4 Das geltende Alkoholgesetz unterscheidet zwischen «Gew
A-5752/2015 (Art. 15 Abs. 1 AlkG)
Farmer v. Tax Authority: Spirits and Theft
belassen werden (Art. 24 Abs. 4 AlkV). 2.3.2 Die Hausbrennerei steht unter der Aufsicht der Eidgenössischen Al- koholverwaltung (Art. 15 Abs. 1 AlkG). 2.4 Im Alkoholgesetz wird zwischen "Kernobstbrand" und "Spezialitäten- brand" unterschieden. Was unter diesen Begriffen zu ver