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CH-LU
§ 5 Gesetz über das Salzregal - Aufhebung bisherigen Rechts
§ 5 Gesetz über das Salzregal · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden der dritte Abschnitt des Finanzgesetzes des Kantons Luzern vom 9. März 1859 und das Gesetz über den Salzpreis vom 30. März 1965 aufgehoben.