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CH-LU
§ 1 Gesetz über das Salzregal - Inhalt
§ 1 Gesetz über das Salzregal · Inhalt
1. Einfuhr und Verkauf von Salz (Kochsalz und Spezialsalze), Salzgemischen mit einem Gehalt von 30% oder mehr an Natriumchlorid sowie Sole sind als Regalrecht dem Kanton vorbehalten.