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CH-LU
§ 2 Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds
§ 2 Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds
1. Der Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.