671
CH-LU
Kanton Luzern 671
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds
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1. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement nimmt die im Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds vom 6. Mai 2013 dem zuständigen Departement übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr.
§ 2 Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds
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1. Der Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.