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670 CH-LU

§ 28 Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds - Laufende Verfahren

Schlussbestimmungen
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§ 28 Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds · Laufende Verfahren

1. Hängige Gesuche um Erteilung von Bewilligungen und Konzessionen werden nach diesem Gesetz behandelt.

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