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CH-LU
§ 28 Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds - Laufende Verfahren
Schlussbestimmungen
§ 28 Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds · Laufende Verfahren
1. Hängige Gesuche um Erteilung von Bewilligungen und Konzessionen werden nach diesem Gesetz behandelt.