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§ 26 Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 26 Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Gesetz betreffend das Berg-Regal vom 6. März 1918 wird aufgehoben.

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