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CH-LU
§ 8 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 8 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.