Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
667 CH-LU

§ 8 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 7 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Dienststelle Steuern des Kantons[[1]](#articletitle_text_fn_63093_2_1_c)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →