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§ 13 Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 13 Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 9. Januar 1967 wird aufgehoben.

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