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CH-LU
§ 13 Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 13 Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · Aufhebung eines Erlasses
1. Die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 9. Januar 1967 wird aufgehoben.