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§ 13 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer - Aufhebung bestehenden Rechts

Allgemeine Bestimmungen
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§ 13 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer · Aufhebung bestehenden Rechts

1. Die Verordnung über die direkte Bundessteuer vom 23. September 1986 wird aufgehoben.

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