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§ 5 Gesetz über Abgaben und Beiträge im Tourismus (Tourismusgesetz) - Träger der Tourismusförderung

Beherbergungsabgabe, Kurtaxe und Tourismusabgabe - Beherbergungsabgabe - Kantonale Beherbergungsabgabe
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§ 5 Tourismusgesetz · Träger der Tourismusförderung

1. Die Tourismusförderung ist grundsätzlich Sache der touristischen Organisationen.

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