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CH-LU
§ 5 Gesetz über Abgaben und Beiträge im Tourismus (Tourismusgesetz) - Träger der Tourismusförderung
Beherbergungsabgabe, Kurtaxe und Tourismusabgabe - Beherbergungsabgabe - Kantonale Beherbergungsabgabe
§ 5 Tourismusgesetz · Träger der Tourismusförderung
1. Die Tourismusförderung ist grundsätzlich Sache der touristischen Organisationen.