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650 CH-LU

§ 32 Gesetz über Abgaben und Beiträge im Tourismus (Tourismusgesetz) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 32 Tourismusgesetz · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1996 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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