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CH-LU
§ 32 Gesetz über Abgaben und Beiträge im Tourismus (Tourismusgesetz) - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 32 Tourismusgesetz · Inkrafttreten
1. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1996 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.