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650 CH-LU

§ 31 Gesetz über Abgaben und Beiträge im Tourismus (Tourismusgesetz) - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 31 Tourismusgesetz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben

a. das Gesetz über die Kurtaxen vom 14. Mai 1968,

b. das Gesetz über die Beherbergungsabgaben vom 9. Mai 1972.

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